Unser Verein

Der Vorstand des Kulturoffensive e.V.

Sandra Brieden

Sandra Brieden

1. Vorsitzende

Antje Leushacke-Berning

Antje Leushacke-Berning

2. Vorsitzende

Edith Rössler

Edith Rössler

Schatzmeisterin
-

Was uns bewog

und nach wie vor brennend bewegt

Am 30.11.2003 wurde unser Verein – damals noch als „Kulturoffensive Kesselhaus“ – gegründet, gedacht als Plattform für alle darstellenden Künstler und Gruppen, die für ihre Bühnenarbeit keine geeignete Räumlichkeit und Logistik in Dülmen vorfinden.

Hintergrund war ein Aufruf des Bürgermeisters der Stadt Dülmen an alle Kulturtreibenden, sich Gedanken um die mögliche Nutzung eines leer stehenden ehemaligen Kesselhauses zu machen. Das im Volksmund liebevoll „hässlicher gelber Schuhkarton“ genannte Gebäude war Teil eines großen Spinnereikomplexes, der inzwischen zu einem modernen Gymnasium mit Sporthalle und dem Jugendzentrum „Neue Spinnerei“ umgebaut wurde. Für das ehemalige Kesselhaus waren bereits öffentliche Gelder bereitgestellt worden. Deren Verwendung für den Umbau war an eine zwingende Auflage gebunden, dass das Gebäude einer ausschließlich kulturellen Nutzung zuzuführen sei.

Die Gründungsmitglieder der „Kulturoffensive Kesselhaus“ hatten die Idee, das leer stehende und nur noch in der Außenhaut einigermaßen vollständige Gemäuer zu einem kleinen Theater mit ca. 250 Sitzplätzen auf ansteigendem Gestühl umzubauen. Die Bühne mit einer Größe von ca. 10 x 10 m und darunter befindlichen Garderoben hätte allen darstellenden Künstlern der Stadt deutlich bessere  Bühnenbedingungen ermöglicht. Eine gläserne Außengalerie sollte um das Haus herum in den Rang führen, wobei Galerie und Außentreppe als Ausstellungsfläche für Dülmener Künstler angedacht war.

Vertreter aller Sparten wollten im Verein ehrenamtlich die gesamte Organisation des Hauses übernehmen, Spielpläne erstellen und die Kooperation mit ähnlichen Kulturinitiativen anderer Städte vorantreiben. Schauspiel-, Tanz-, Musical-, Varietéklassen und andere Bühnengenres sollten unter der Federführung einzelner Vereinsmitgliedern entwickelt werden, angelehnt an das Modell der Jugendkunstschulen. Ziel war dabei nicht nur, über ein Kurssystem Gebühren für die Finanzierung der Betriebskosten zu erwirtschaften, oder Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Dülmen und Umgebung endlich eine gute Bühne zu bieten.

Es ging auch darum, die Bindung junger Leute an den Heimatort, ein „sich zu Hause fühlen“ zu fördern, damit verbunden auch die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung z.B. bei allen internen Arbeiten (Besetzung der Garderobe, Kartenabriss, Theke, Reinigung, Technik-Team…) zu erreichen. Das Alleinstellungsmerkmal war ein großer Pluspunkt in unserer Argumentation, eine Machbarkeitsstudie hatte die Pläne von Dimension und Aufwand her abgeklopft und uns gute Chancen im regionalen Kulturbetrieb bescheinigt.

Letztlich fiel die Umsetzung der Pläne leider einem hitzigen regionalen Wahlkampf zum Opfer. Die Finanzierbarkeit des Projektes wurde in Politik, Verwaltung und Dülmens Bevölkerung überaus kontrovers diskutiert, Gerüchte und Spekulationen beeinflussten nicht unmaßgeblich die Meinungsbildung vielerorts und erschwerten die sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema. In einer Ratssitzung kurz vor den Sommerferien 2004 fiel schließlich der Beschluss vom endgültigen Aus für das Kesselhaus als mögliche Bühne für Dülmen.

Im Juni 2005 wurde von der Mitgliederversammlung die Namensänderung des Vereins  auf „Kulturoffensive e.V.“ einstimmig beschlossen, da die Pläne zum Kesselhaus nun endgültig nicht mehr zu realisieren waren. Einig waren sich alle Beteiligten, dass es dennoch weitergehen soll und der Verein sich auch künftig für die Belange der darstellenden Künste und bessere Bühnenbedingungen in unserer Stadt einsetzen wird.

Heute ist unser Verein als verlässlicher Ansprechpartner im Bereich Bühnenkultur für Dülmen etabliert. Unser Probenraum kann bei Bedarf zur Studiobühne mit Platz für ca. 60 Zuschauer umgewandelt werden und bietet die Möglichkeit, kleine Kammerstücke aufzuführen.

Jeder Kulturtreibende, der sich aktiv mit einer Bühnenkunst beschäftigt oder sie gern an interessierte Kinder, Jugendliche oder Erwachsene vermitteln möchte, ist herzlich willkommen, sich uns anzuschließen, egal, welches Genre er vertritt. Ob Schauspiel, Kabarett, Tanz, Musik, inszenierte Lyrik, Pantomime, Varieté ... wir freuen uns über Verstärkung!

Satzung

des Kulturoffensive Dülmen e.V.

Festgelegt durch Beschluss der Gründungsversammlung am 30.11.2003, Vereinsregister-Nr. 346, Amtsgericht Dülmenfestgelegt durch Beschluss der Gründungsversammlung am 30.11.2003, Vereinsregister-Nr. 346, Amtsgericht Dülmen

§1 Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen „Kulturoffensive e.V.“.
  2. Er hat seinen Sitz in Dülmen und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Dülmen eingetragen.
  3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Vereinszweck

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
  2. Zweck des Vereins ist die Förderung der Kultur und der Bildung insbesondere im Bereich der Darstellenden Künste. Durch die Arbeit des Vereins soll die Begegnung von Menschen aller Alters- und Berufsgruppen sowie verschiedener sozialer Schichten ermöglicht, Kreativität, Toleranz und Eigeninitiative gefördert werden. Die genreübergreifende Zusammenarbeit mit Künstlern anderer Sparten wird als wünschenswert erachtet und angestrebt.
  3. Dieser Satzungszweck wird insbesondere verfolgt durch- Angebote im Bereich Amateur-Bühnentanz und Schauspiel- Aufbau eines Amateur-Tanztheaters- Aus- und Weiterbildung tanz- und schauspielinteressierter Menschen- Ausbildungsveranstaltungen in den Bereichen Regie und Backstage- Darstellung der Arbeitsergebnisse in öffentlichen Aufführungen.

§3 Selbstlosigkeit

  1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten außer den Erstattungen für Kosten, die ihnen in Durchführung von Aufgaben im Sinne des Vereinszwecks entstehen, keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  3. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.

§4 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins werden können alle natürlichen oder juristischen Personen, welche die in dieser Satzung festgelegten Ziele und Aufgaben unterstützen wollen.
  2. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung kann die Mitgliederversammlung angerufen werden.
  3. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. Der Austritt muss schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Geschäftsjahres erklärt werden.Über den Ausschluss eines Mitgliedes beschließt der Vorstand mit einfacher Mehrheit, wenn dieses gegen die Ziele oder die Satzung des Vereins schwer verstoßen hat oder dem Verein durch rufschädigendes Verhalten Schaden zugefügt hat. Gegen den Ausschluss kann die Mitgliederversammlung angerufen werden.

§5 Beiträge

Die Mitglieder entrichten die Beiträge an den Verein. Die Höhe der Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

§6 Organe des Vereins

  1. Die Mitgliederversammlung
  2. Der Vorstand

§7 Die Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens im 2-Jahres-Rhythmus zusammen. Sie wird unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von 14 Tagen vom Vorstand durch schriftliche Einladung einberufen.
  2. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, solange mindestens 15% der Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist mit einer Frist von 14 Tagen, unter Angabe eines Grundes, erneut zu einer Mitgliederversammlung einzuladen, die dann ohne Quorum beschlussfähig ist.
  3. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
  4. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
  5. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:- Wahl des Vorstandes- Wahl der Kassenprüfer/innen- Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und der Jahresrechnung- Entgegennahme des Kassenprüfberichtes- Entlastung des Vorstandes- Beschlüsse über die Umsetzung der Inhalte und Ziele der Vereinsarbeit- Beschlüsse über die Bildung von Arbeits- und Planungsgremien und deren Zusammensetzung, die zwischen den Mitgliederversammlungen dem Vorstand rechenschaftspflichtig sind- Beschlüsse über Satzungsänderungen, die Auflösung des Vereins.

§8 Der Vorstand

  1. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen.
  2. Er wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Bei Fristüberschreitung bleibt er bis zu Neuwahlen im Amt.
  3. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern: Vorsitzende/r, stellvertretende/r Vorsitzende/r, Schatzmeister/in. Er trifft seine Entscheidungen mehrheitlich. Über die Vorstandssitzungen ist ein Protokoll zu führen. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, den Verein allein zu vertreten.
  4. Er ist der Mitgliederversammlung in allen Angelegenheiten zur regelmäßigen Berichterstattung und Rechnungslegung verpflichtet.
  5. Seine Sitzungen sind vereinsöffentlich.

§9 Beurkundung von Beschlüssen

Über alle Sitzungen und dabei gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das auf Verlangen jedem Mitglied zugänglich gemacht werden muss.

§10 Auflösung des Vereins

  1. Für den Beschluss zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder erforderlich.
  2. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines Zweckes fällt das Vereinsvermögen an einen freien Träger der kulturellen Jugendarbeit, der es ausschließlich für gemeinnützige kulturelle Zwecke zu verwenden hat.
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